Seitenbereiche
Sind Ihre Finanzen schon im sicheren Hafen?

Nein? Dann lassen Sie uns gemeinsam 
das Steuer in die Hand nehmen!

Umsatzsteuerpflichtige Schutzmaskenpauschale

Schutzmaskenpauschale

Die bundesdeutschen Apotheken erhielten während der Pandemiezeit Schutzmaskenpauschalen ausgezahlt für die Abgabe von Coronaschutzmasken gemäß der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung/SchutzmV. Die Masken sollten an die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen verteilt werden. Einige Apotheken waren der Ansicht, die Pauschalen wären nicht umsatzsteuerbar und steuerpflichtig. Sie würden vielmehr einen echten Zuschuss darstellen und ein echter Zuschuss sei eben nicht steuerbar. Außerdem, so die Argumentation, sei ein Leistungsaustausch schon deshalb zu verneinen, weil nach der SchutzmV Zahlungen an die Apotheken auch erfolgt sind, wenn keine Schutzmasken abgegeben worden sind.

FG-Urteil

Das Niedersächsische Finanzgericht/FG teilte die Auffassung der Apotheken nicht. Diese hätten vielmehr umsatzsteuerpflichtige Schutzmaskenlieferungen erbracht, und zwar an die gesetzlichen Krankenkassen. Denn die Krankenkassen stellten ihren gesetzlichen Versicherten nach dem Sachleistungsprinzip diese Masken zur Verfügung. Die innere Verknüpfung der Schutzmaskenpauschale mit der Abgabe der Schutzmasken resultiert aus der den Apotheken in Deutschland obliegenden, im öffentlichen Interesse gebotenen Verpflichtung zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, so das Gericht. Unerheblich war daher, ob tatsächlich Schutzmasken abgegeben wurden und wenn ja wie viele (Urteile vom 12.10.2023, 5 K 45/22 sowie vom 3.8.2023, 5 K 136/22).

Stand: 26. Februar 2024

Bild: Kzenon - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir von Thielsen + Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg Winterhude sind Ihr professioneller Ansprechpartner für all Ihre steuerlichen Angelegenheiten. Neben den klassischen steuerlichen Dienstleistungen beraten wir Sie auch in Sachen Betriebswirtschaft und Steuerrecht.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.