Seitenbereiche
Sind Ihre Finanzen schon im sicheren Hafen?

Nein? Dann lassen Sie uns gemeinsam 
das Steuer in die Hand nehmen!

Burn-out-Behandlungskosten als Werbungskosten?

Bundesfinanzhof-Entscheidung erwartet

Berufskrankheit

Eine Berufskrankheit liegt vor, wenn sie nachweislich durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde. Sie muss nach dem jeweils geltenden Recht auch formal als Berufskrankheit anerkannt sein. Typische Berufskrankheiten sind Lärmschwerhörigkeit, Hautkrankheiten, Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats sowie Erkrankungen durch anorganische Stäube (Asbestose und Silikose). Eine Auflistung anerkannter Berufskrankheiten enthält die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV v. 31.10.1997, zuletzt geändert am 11.06.2009).

Burn-Out

Nicht in der Verordnung enthalten ist der so genannte „Burn-out“. Das Finanzgericht (FG) München hat „Burn-out“ nicht als typische Berufskrankheit anerkannt und daher einen Werbungskostenabzug für die Behandlungskosten verneint (Urteil v. 26.04.2013, 8 K 3159/10). Streitgegenstand waren Kosten für eine stationäre Behandlung in einer psychosomatischen Klinik. Nach Meinung des FG München ist beruflicher Stress nicht die alleinige oder nahezu zwingende Ursache für den Burn-out. Es würde vielmehr eine Vielzahl bekannter wie unbekannter Faktoren zusammenspielen.

Außergewöhnliche Belastung

Einen alternativen Steuerabzug der die zumutbare Eigenbelastung übersteigenden Kosten als außergewöhnliche Belastung verneinte das Finanzgericht. In diesem Fall allerdings mangels eines erforderlichen Nachweises der Zwangsläufigkeit. Der Nachweis wäre grundsätzlich durch ein vor Beginn der Heilmaßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine vorherige ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erbracht.

Anhängiges BFH-Verfahren

Gegen das FG-Urteil ist ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig (Aktenzeichen: VI R 36/13). Betroffene können sich ein mögliches Werbungskostenabzugsrecht durch Einspruch gegen den betreffenden Steuerbescheid offen halten.

Stand: 07. Februar 2014

Bild: jogyx - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir von Thielsen + Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg Winterhude sind Ihr professioneller Ansprechpartner für all Ihre steuerlichen Angelegenheiten. Neben den klassischen steuerlichen Dienstleistungen beraten wir Sie auch in Sachen Betriebswirtschaft und Steuerrecht.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Vielen Dank!