Bund plant für die nächsten Jahre umfassende Steueränderungen
Kalte Progression:
Unter kalter Progression wird der Umstand definiert, dass die Einkommensteuerlast aufgrund jener Einkommenserhöhungen ansteigt, die eigentlich nur die Inflation ausgleichen sollen. Der Grund hierfür liegt im progressiven Einkommensteuertarif. Für jeden Euro, der über dem Grundfreibetrag von derzeit 8004 € liegt, werden mehr Steuern fällig. Die Folge der kalten Progression ist, dass dem Steuerbürger real weniger netto bleibt. Besonders betroffen hiervon sind kleine und mittlere Einkommensklassen.
Pläne der Bundesregierung:
Ende Oktober legte das Bundesfinanzministerium sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ein Positionspapier für „mehr dauerhafte Steuergerechtigkeit“ und für die „Beseitigung der kalten Progression“ vor. Letzteres soll durch eine Einkommensteuertarifkorrektur zum 1.1.2013 erfolgen.
Anpassung an Verbraucherpreise, regelmäßige Überwachung:
Die Steuertarifkorrektur besteht in einer Anhebung des Grundfreibetrages und der Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif nach dem Anstieg der Verbraucherpreise zwischen 2010 und 2012. Die Tarifanpassung soll zu einer Steuerentlastung von 6 bis 7 Mrd. € führen. Ferner soll ab der kommenden Legislaturperiode im Abstand von zwei Jahren ein Bericht zur Wirkung der kalten Progression vorgelegt werden. Danach soll entschieden werden, ob eine erneute Tarifkorrektur zum Ausgleich der kalten Progression geboten ist.
Alternative: Abbau des Solidaritätszuschlages
Alternativ bestehen innerhalb der FDP Pläne, der kalten Progression durch Abbau des Solidaritätszuschlages zu begegnen. Hierzu sollen die Freigrenzen, bis zu der Arbeitnehmer keinen Zuschlag zahlen müssen, erhöht werden. Die bisherige Grenze für den Solidaritätszuschlag liegt bei 972 € für Singles und 1944 € für Verheiratete.
Stand: 12. November 2011
Erscheinungsdatum:
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