Seitenbereiche
Ist bei Ihren Steuern alles klar Schiff?

Nein? Dann lassen Sie uns gemeinsam 
das Steuer in die Hand nehmen!

Bettensteuer kommt jetzt doch

Bettensteuer

Auf der Suche nach neuen Einnahmequellen gaben sich die Gemeinden stets erfinderisch. Trier und Bingen nannten sie „Kulturförderabgabe“, München sprach von „Bettensteuer“. Die Landeshauptstadt wollte im Juni 2010 eine Abgabe in Höhe von 2,50 € je entgeltlicher Übernachtung in einem Hotel einführen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof machte Münchens Stadtkämmerern aber einen Strich durch die Rechnung (Urteil v. 22.3.2012 -4 BV 11.1909). Gegen die Kulturförderabgabe von Trier und Bingen entschied das Bundesverwaltungsgericht (Urteile v. 11.7.2012 -9 CN 1.11 und 2.11).

Urteil OVG Lübeck

Nun aber hat das Oberverwaltungsgericht in Lübeck mit Urteil vom 7.2.2013 4 KN 1/12 die Bettensteuer erstmals für zulässig erachtet und den Antrag einer Hotelbetreiberin abgewiesen. Lübeck erhebt die Bettensteuer als indirekte, auf die Gäste abwälzbare Steuer in Höhe von 5 % des Übernachtungspreises. Steuerschuldner sind Betreiber von Beherbergungsbetrieben. Die Steuer fällt an, wenn die Übernachtungen der Gäste nicht beruflich bedingt sind.

Organisatorischer Aufwand zumutbar

Dem Hotelier sei es zumutbar, so das Oberverwaltungsgericht, bei den Gästen zwischen privaten und berufsbedingten Übernachtungen zu unterscheiden. Die Satzung der Stadt Lübeck legt den Hoteliers insoweit keine unverhältnismäßige Mitwirkung bei der Steuererhebung auf. Die Überprüfung, ob Angaben des Gastes zu berufsbedingten Übernachtungen richtig sind, obliegt allerdings der Stadt Lübeck und nicht den Beherbergungsbetrieben.

Bettensteuer nicht mit Umsatzsteuer vergleichbar

Die Bettensteuer ist auch nicht mit der Umsatzsteuer gleichartig und damit verfassungswidrig. Auch mit diesem Argument konnte die Hotelbetreiberin die neue Steuer nicht stoppen.

Stand: 18. März 2013

Bild: Victoria Andreas - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir von Thielsen + Partner mbB Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg Winterhude sind Ihr professioneller Ansprechpartner für all Ihre steuerlichen Angelegenheiten. Neben den klassischen steuerlichen Dienstleistungen beraten wir Sie auch in Sachen Betriebswirtschaft und Steuerrecht.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Vielen Dank!